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Jagdkynologischer Arbeitskreis Bayern e.V.

Landesvertretung des JGHV

Ausbildung
Jagdhundeausbildung

Nach intensiven Gesprächen zeichnet sich für Bayern eine vernünftige Lösung ab.

Seit Monaten sucht der JKA Bayern in engstem Austausch mit Politik und Verwaltung nach einer brauchbaren Umsetzungsstrategie für die künftige Ausbildung von Jagd- und Diensthunden. Die nämlich wird durch die neue Tierschutz-Hundeverordnung gefährdet. Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung – die seit Beginn des Jahres bundesweit gilt – ist es verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden schmerzhafte Mittel zu verwenden. Begründet wird das Verbot mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, die jede Art von Strafreiz bei der Erziehung und Ausbildung von Hunden als nicht tierschutzkonform einstuft. Die Auslegung des Begriffs der schmerzhaften Mittel ist dabei nicht näher konkretisiert und definiert.

Jahrestagung-2021

Der Jagdkynologische Arbeitskreis Bayern diskutiert die Tierschutz-Hundeverordnung auf seiner Jahrestagung in Neuhof an der Zenn. / Prominente Gäste nahmen Stellung zur Zukunft des Hundewesens in Bayern.  / Das Präsidium des JKA Bayern wurde im Amt bestätigt.

Mitte August hat der Jagdkynologische Arbeitskreis Bayern (JKA), die bayerische Landesvertretung des JHGV, zu seiner Jahrestagung 2021 nach Neuhof an der Zenn geladen. Der JKA Bayern vertritt fast 9.000 Jagdhundeführer/innen in ganz Bayern.

Keine Antibiotika für Tiere, die auch beim Menschen Einsatz finden: In einem offenen Brief kritisieren vier Spitzenverbände diesen Antrag des Sprechers der Grünen-Fraktion im EU-Parlament. Sie sehen darin einen Verstoß gegen das Staatsziel Tierschutz. Jagdhunde und Beizvögel benötigen bei Verletzungen effektive Hilfe.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Deutscher Jagdverband (DJV),  Deutscher Falkenorden (DFO), Orden Deutscher Falkoniere (ODF) und Jagdgebrauchshundverband (JGHV) haben in einem offenen Brief den Antrag von Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion die GRÜNEN/EFA im EU-Parlament, scharf kritisiert:

Thema: Rutenkuperen
Thema: Rutenkupieren

Resolution der Hauptversammlung des JGHV zum Rutenkupieren von Jagdgebrauchshunden vom 22.08.2021 in Verden/Aller

Die derzeitige rechtliche Regelung verbietet das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen eines Wirbeltieres (Tierschutzgesetz § 6 Abs. 1) und hat als Ausnahme bei Jagdhunden festgelegt, dass das Verbot nicht gilt, wenn der Eingriff im Einzelfall bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen.